Regelmäßig geistern Kettenbriefe mit Widersprüchen gegen die AGB von Facebook durch das soziale Netzwerk. Unter Berufung auf das Urheberrecht , das Strafgesetzbuch oder sonstige Regeln wollen leichtgläubige Nutzer sich so von den Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerkes freisprechen.
So schützen Sie sich auf Facebook
Anfang Juli war es wieder soweit. Der neueste Facebook-AGB-Kettenbrief wurde von zahlreichen Nutzern gepostet. Der Text beginnt mit "Es kam gerade ein Bericht im Fernsehen darüber" oder "Wenn es sogar im Radio kommt" . Und dann folgt das übliche Muster. Es werden Gesetze genannt, diesmal "Artikel 111, 112, 113 Strafgesetzbuch" und das "Statut von Rom".
Mit dabei der Widerspruch, mit dem der Nutzer glaubt, Facebook verpflichten zu können, vor der "kommerziellen Nutzung" von "allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bildern, Texten etc." die schriftliche Genehmigung einholen zu müssen. Der Text enthält wie auch die früheren Kettenbriefe die Aufforderung, das Ganze zu kopieren und im eigenen Facebook-Profil zu posten, denn: "GANZ WICHTIG LEUTE, das muss JEDER VON EUCH MACHEN!!! Sonst droht euren Bildern Gefahr!!!"
AGB sind und bleiben bindend!
Wer glaubt, sich mit einem solchen Text von den AGB von Facebook lossagen zu können, irrt! Nutzer stimmen den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen zu, sobald sie sich als Facebook-Mitglied registrieren. Das hat Vertragscharakter, beide Seiten – also Facebook und der Nutzer – sind an die AGB gebunden. Obskure Widerspruchs-Kettenbriefe zu teilen, ist juristisch vollkommen wirkungslos.
Pseudogesetze sollen Seriösität vorgaukeln
Wer sich nur wenige Minuten Zeit nimmt, kann diese Texte schnell als das entlarven, was sie sind: schlechte Scherze. Der aktuelle Kettenbrief beruft sich auf: "Gemäß den Artikeln 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum...". Doch "Artikel" gibt es im Strafgesetzbuch (StGB) gar nicht, sondern Paragraphen (§). § 111 StGB regelt nicht das geistige Eigentum, sondern die "Öffentliche Aufforderung zu Straftaten". § 112 ist aus dem StGB gestrichen worden und § 113 StGB behandelt den "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte".
Auch das " Statut von Rom " hat rein gar nichts mit Urheberrecht oder geistigem Eigentum zu tun. Stattdessen regelt es Aufgaben und Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs, der seinen Sitz in Den Haag hat. Immer wieder versuchen die Urheber solcher Kettenbriefe durch Hinweise auf irgendwelche Gesetze oder Regeln ihrem Text Seriösität zu verleihen, damit gutgläubige Nutzer ihnen auf den Leim gehen.
Kettenbrief löst spöttische Reaktionen aus
So regelmäßig, wie diese Facebook-AGB-Kettenbriefe durch das soziale Netzwerk geistern, so regelmäßig reagieren andere Nutzer darauf mit witzigen "Gegen-Postings". Hier zwei Beispiele:
Viele Nutzer reagieren humorvoll auf die Facebook-AGB-Kettenbriefe. (Quelle: Facebook)
Andere Facebook-Mitglieder ziehen die Kettenbriefe mit eigenen Versionen durch den Kakao. (Quelle: Facebook)
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